Second-Hand-Trend alles rund um's Kind
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Generell: Bieten Sie bitte nur Ware zum Verkauf an, die Sie auch selbst bereit wären zu kaufen!

 

Generell prüfen wir jedwede Ware, die angeboten wird, auf Beschädigungen, Verschmutzungen, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.

Ware die nicht den Voraussetzungen entspricht müssen wir leider ablehnen!

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungnen (AGB's)

Als Erstkunde erhalten Sie u.a. AGB's, die Sie uns bitte gegenzeichnen.

Diese bilden die Grundsätze für die Übernahme der Kommissionsware zum Verkauf.

 

Unterhalb der AGB's können Sie unsere Artikelannahmeliste im pdf Format downloaden, in die Sie bereits im Vorfeld alle Artikel eintragen können, die Sie in Kommission geben möchten.

 

 

Annahmedatum: _____________________/Kd.Nr.__________

 

50 % Ermäßigung ab: __________________/Abholdatum:________________

 

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ware bei uns in Kommission geben möchten:

 

  1. Ware, die zum Verkauf in Ihrem Namen angenommen werden soll, muss in einem verkaufsfähigen Zustand sein (Textilien gewaschen, gereinigt, gebügelt und nicht älter als 2-3 Jahre, andere Artikel vollständig, sauber und ohne Defekte). Für diese erstellen wir ein Kommissionsblatt und Sie erhalten von uns eine persönliche Kundennummer.

 

  1. Den Verkaufspreis legen wir mit Ihnen und unseren Erfahrungswerten gemeinsam fest.

 

  1. Die Verkaufsprovision beträgt 50 % vom Nettoverkaufspreis (Sie nennen uns bitte den Betrag, den Sie als Ertrag möchten und wir rechnen den Verkaufspreis dann aus.) Bei hochwertiger Ware sind selbstverständlich Sondervereinbarungen möglich.

 

  1. Die angenommene Ware verbleibt in der Regel für 3 Monate in unserem Geschäft. Bei Warenannahme wird ein Abholungstermin vereinbart. Nach Ablauf der drei Monate wird die nicht verkaufte oder nicht abgeholte Ware automatisch mit 50 % Ermäßigung verkauft, ausgenommen sind Kinderfahrzeuge aller Art, Kinderzubehör, Kommunionkleidung und Konfirmationsbekleidung. Bei Ermäßigung des Verkaufspreises wird die Provision entsprechend gekürzt.

 

  1. Noch nicht vermittelte Ware, die zum vereinbarten Abholungstermin vom Verkäufer nicht abgeholt wurde, darf durch uns entsorgt oder sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, sofern der Verkäufer schriftlich darauf hingewiesen und ihm eine Nachfrist von zwei Wochen gewährt wurde.

 

  1. Die Auszahlung der verkauften Ware erfolgt im Geschäft jeweils auf Absprache. Aus Vorsorge von eventuellen Überfällen können Beträge ab 150,00 € überwiesen werden (oder bei sehr großer Entfernung zwischen Wohnort und unserem Geschäft unter Abzug einer Gebühr von 1.00 €).

 

Haftungsausschluss:

Wir haften nicht für abhanden gekommene, gestohlene, anders verlustig gegangene oder beschädigte Ware.

 

Mit Ihrer nachstehenden Unterschrift erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.

 

 

AGB bitte downloaden und unterschrieben zum Erstbesuch mit bringen, Danke.

 

 

 

SHT-AGB (03-2022).pdf
PDF-Dokument [89.6 KB]
Kundenliste Seite 1 (03-22).pdf
PDF-Dokument [43.5 KB]
Kundenliste Seite 2 (03-22).pdf
PDF-Dokument [39.2 KB]
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